Egal ob Kind oder im besten Alter, blutiger Einsteiger, Wiedereinsteiger oder Experte - wir haben für jeden das geeignete Training. Und dabei ist oft nicht mehr viel übrig vom klassischen Skikurs mit „Schlange fahren“ in der Spur des Skilehrers. Wir sorgen dafür, dass jeder Teilnehmer seine Technik und sein Können individuell verbessert.
Am 19. / 20. Januar bieten wir einzelne Kurstage oder ein komplettes Kurswochenende an. Bei Eigenanreise besteht natürlich die Möglichkeit für eine privat organisierte Übernachtung im Allgäu.
· 30. Dezember 2018 Nesselwängle
· 19. Januar 2019 Grasgehren
· 20. Januar 2019 Grasgehren
Preis Kinder/ Jugendliche (5-16 Jahre):
· Mitglieder - 21 Euro
· Nichtmitglieder - 24 Euro
Preis Erwachsene:
· Mitglieder - 26 Euro
· Nichtmitglieder - 29 Euro
Ab zwei Kurstagen 10% Rabatt.
Datum, Uhrzeit | Sonntag, 30.12.2018 06:00 |
Ort | Nesselwängle |
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. |
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2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. |
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3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. |
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4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. |
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5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. |
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6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. |
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7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. |
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8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. |
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9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. |
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10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |